Auch Parkgebühren - wie das Parkpickerl in verschiedenen Gemeinden - alle Kurzparkzonen sowie in- und ausländische Mautgebühren sind im Kilometersatz inkludiert.
Leistet der Dienstgeber in diesen Fällen einen eigenen Kostenersatz, so ist dieser wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern.
Auch wenn Sie wenig fahren und viel parken, so dass die Kosten weit höher als das mögliche Kilometergeld sind, können Sie nur durch die Verrechnung der tatsächlichen Kosten beim Finanzamt einen höheren Satz geltend machen.
Der Versicherungsmakler von dem Sie einfach mehr erwarten dürfen
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