Eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges (Pkw, Kombi oder Motorrad) für Dienstfahrten anfallen. Das Kilometergeld wirkt steuerlich - als Höchstgrenze der Steuerfreiheit - gleichermaßen für den Bundesdienst (in der Reisegebührenvorschrift geregelt) wie für die Privatwirtschaft (in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen).
Neben dieser Pauschale ist es ausgeschlossen, andere Kosten (Ausnahme: Aufwendung für die Behebung von bestimmten Schäden) als Werbungskosten geltend zu machen.
Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, hat kein Anrecht mehr, einen höheren Satz zu verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die Kosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt geltend machen.
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