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Betriebliche Kollektivversicherung

BETRIEBLICHE Kollektivversicherung

Mit der "Betrieblichen Kollektivversicherung" – kurz BKV – hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres einen neuen Durchführungsweg geschaffen, um die Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Am 23. September 2005 tritt dieses Gesetz in Kraft.

Nützen auch Sie die neuen Steuervorteile für Ihre Mitarbeiter bzw. Ihre im Unternehmen tätigen Familienangehörigen

Win-win Strategie

Als Unternehmer wissen Sie: Motivierte und loyale Mitarbeiter bringen Schwung. Die „Chemie“ stimmt, die positive Stimmung überträgt sich – oft über die Generationen hinaus.
Das stärkt das Image und sorgt dafür, dass sich die besten Köpfe gerne für den Erfolg des Unternehmens einsetzen.

Firmenpensionen sind eine willkommene Gegenleistung für das Engagement der aktiven Mitarbeiter für das Unternehmen.

Mit der Betrieblichen Kollektivversicherung können Sie als Unternehmer flexibel Ihre
Personalpolitik stärken.

Vorteile

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