
Unternehmen versprechen wichtigen Mitarbeitern, ab Pensionsbeginn eine lebenslange Firmenpension zu leisten. Dieser Vertrag zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer wird als Pensionszusage bezeichnet.
Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80 % der laufenden Bezüge betragen. Staatliche Pension und Firmenpension sollen also nicht höher sein als der Verdienst in der Aktivzeit.
Das Unternehmen kann in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden und dadurch Steuerersparnisse erzielen. 
Das Unternehmen muss danach jährlich Werpapiere in der Höhe von 50 % der gebildeten Pensionsrückstellungen ankaufen.
Das restliche Kapital, das erforderlich ist, um das abgegebene Pensionsversprechen erfüllen zu können, wird sinnvollerweise über eine Rückdeckungsversicherung angespart, das Risiko des vorzeitigen Ablebens und der Berufsunfähigkeit wird ebenfalls durch eine entsprechende Risikoversicherung abgedeckt.
Pensionszusagen werden in der Praxis für wichtige Führungskräfte (Vorstände, Abteilungsleiter, Prokuristen oder Geschäftsführer) erteilt, die man an das Unternehmen binden möchte.
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