
Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt das Bürgerliche Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Beispiele aus der Schadenspraxis:
- Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
- Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
- Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier
Was leistet die Pferdehalterhaftpflicht?
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