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Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall am direkten Weg von und zur Arbeit und während der Arbeitszeit. Als Freizeitunfall gilt jeder andere Unfall (z. B. Sportausübung, Einkaufen, Haushalt, etc.). Der Sozialversicherer (z. B. Gebietskrankenkassen) erbringt nur Leistungen nach einem Arbeitsunfall.
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