
Eine Rentenversicherung ist eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge, bei der die Versicherungsleistung in Form einer periodisch zahlbaren Rente erfolgt. Die Rentenzahlungen können auch durch eine einmalige Kapitalleistung abgefunden werden. Über die Auszahlungsart entscheidet der Versicherungsnehmer längstens bis ein Jahr vor dem Auszahlungsbeginn.
Die Prämienhöhe ist abhängig von der gewählten Rentenauszahlungsart.
Folgende Varianten der Rente stehen zur Auswahl:
Lebenslange Rente -
wird bis zum Ableben des Versicherten periodisch geleistet
Temporäre Rente -
ist bis zum Ableben des Versicherten, maximal jedoch bis zum Ende eines vorgegebenen Zeitraums zu leisten
Rente mit Garantiedauer -
Die Zahlung der Rente erfolgt mindestens bis zum Ende der Garantiedauer, unabhängig davon, ob der Versicherte dann noch lebt oder nicht
Rente mit Übergang auf Hinterbliebene -
die Zahlung der Rente geht im Todesfall zu einem bestimmten Prozentsatz an eine andere vorher festgelegte Person über
Rente mit Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals -
Im Todesfall wird das um die bereits ausbezahlten Rentenzahlungen verminderte Ablösekapital an die Erben ausbezahlt.
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