
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist dem Prinzip der Er- und Ablebensversicherung sehr ähnlich. Der Unterschied besteht in der Veranlagung der Sparprämien zur Kapitalbildung. Hier wird der Sparanteil der Prämien in Portefeuilles angelegt, die sich durch ihre Zusammensetzung im Risikocharakter unterscheiden. Der Kunde kann für sich selbst entscheiden, wie risikofreudig er seine Veranlagung gestalten möchte.
Er beeinflusst damit gleichzeitig die Ertragsaussichten. Hier gilt die Faustregel, je risikoärmer ein Portefeuille zusammengesetzt ist, desto geringer ist der zu erwartende Ertrag. In der Regel wird durch die breite Streuung der Fonds innerhalb eines Portefeuilles eine zusätzliche Senkung des Risikos erreicht. Das Anlagerisiko aber auch der dadurch erzielbare höhere Ertrag liegen also voll beim Versicherungsnehmer.
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