Bonus-Malus

Auf Personen- und Kombinationswagen beschränkt

Der Anwendungsbereich des Bonus-Malus-Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt.

Grundsätzlich beginnt ein Neu-Einsteiger mit seinem Fahrzeug in der Grundstufe 9. Beim Bonus-Malus-System - das nicht mehr gesetzlich geregelt ist - treten immer mehr Abweichungen innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften auf.

Bonusvorrückung:

Nach jedem schadensfreien Versicherungsjahr (Beobachtungszeitraum 1. Oktober bis 30. September) rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus.

Malusvorrückung:

Je verschuldeten Schaden hingegen rückt der Versicherte 3 Stufen in Richtung Malus.

 Stufe  Bonus/Malus

 % der 
Grundstufe

 16/17  Malus  210 %
 14/15    180 %
 12/13    150 %
 10/11  Malus  130 %
 09  Rechenbasis  100 %
 08  Bonus  100 %
 06/07    80 %
 04/05    70 %
 02/03    60%
 00/01  Bonus  50 %


Bonus und Malus beim Fahrzeugwechsel

Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, so geht der Bonus bzw. Malus auf Ihr neues Fahrzeug über.

Bonus und Malus bei Fahrzeugwechsel sowie Wechsel der Versicherung

Sollten Sie nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Ihre Versicherungsgesellschaft wechseln wollen, so übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft die Prämienstufe aus dem letzten Versicherungsverhältnis.

 

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