Betriebsgebäude versichern

Investitionen absichern ganz einfach

Aktivieren Sie ein Gebäudebündel

Jeder Betrieb trägt ein hohes Maß an Risiko und Verantwortung, denn bei jeder Immobilien können bei fehlender Instandhaltung Schäden entstehen. Ein Vorteil, wenn man sich im Ernstfall bereits abgesichert hat.

Berechnungsgrundlage

Ist die m2-Anzahl der verbauten Fläche des Eigenheimes sowie sonstiger auf dem Versicherungsgrundstück befindlicher Nebengebäude.

Die "verbaute Fläche" ist die Grundrissfläche des Gebäudes einschließlich Loggia, aber ohne freiliegende Terrasse, Außenstiege, Vordach, offenen Windfang und freistehende Balkone.

Hier gehts zur Zinshausversicherung!

Bei einer Gebäudeversicherung ist inkludiert:

  • Feuer
  • Sturmschaden
  • Gebäude- und Grundstückshaftpflicht
  • Leitungswasserschaden 

Erweiterbar mit:

  • Glasbruch
  • Katastrophenhilfe
  • Maschinenbruch
  • Mietverlust bei Wohnungsmietern bis max. 24 Monate
  • Kaminschleifen
  • Mietersatz bei gewerblichen Mietern
  • Geschäftsverglasungen
  • Bauarbeiten-Koordinationskosten
  • Gasleitungen
  • Graffiti-Entfernung
  • Regenablaufrohre außen

Leitungswasser

Durch ein Gebrechen am Abwasserrohr wird die neue Sauna im unteren Bereich völlig durchnässt.

Die Kosten für die Trocknung des Bodens, die Dämmung und den Estrich werden von der Versicherung bezahlt.

Branddirekter Blitz

Durch einen Defekt Ihres Kühlgeräts entsteht ein Industriebrand. Wegen der starken Hitze und Verrußung müssen sogar der Verputz und die Elektroinstallationen erneuert werden.

Die Kosten ersetzt Ihre Gebäudeversicherung.

Sturmschäden

Sturmböen von 100 km/h haben Teile Ihres Daches abgedeckt.

Die Reparaturkosten sind aber gottlob ebenfalls abgedeckt.

Diverse Nebenkosten

Nach einem Brand muss der Verputz abgeschlagen und der dabei entstehende Bauschutt entsorgt werden; die Kosten fürs Abschlagen, Aufräumen und Entsorgen übernimmt Ihre Versicherung.

Weitere Beispiele: Abbruchkosten, De- und Remontage-, Bewegungs-, und Schutzkosten.

Gebäude Haftpflicht

Da Sie im Winter den Gehsteig nicht gestreut haben, wofür Sie als Hausbesitzer zuständig sind, stürzt eine Fußgängerin und bricht sich den Fuß.

Die Direktansprüche der Verletzten und mögliche Regress-Ansprüche des Sozialversicherers für Behandlungskosten werden bis zu EUR 750.000,- übernommen.

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