Pferdehalterhaftpflicht

Versicherung aus Haltung und Beaufsichtigung von Pferden

Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.

Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt das Bürgerliche Gesetzbuches (BGB):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.

Beispiele aus der Schadenspraxis:

  • Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
  • Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
  • Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

  • die Prüfung der Haftungsfrage
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.

 

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