Betriebsunterbrechung

Wenn der Betrieb still steht und die Kosten weiterlaufen...

Betriebsunterbrechung aufgrund eines SachschadensWenn der Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen die fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich.
Gegen die finanziellen Folgen solcher Risiken können Sie sich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützen. Alle gewerblichen Unternehmen und Industrieunternehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes entstehen, schützen.

Der Versicherer erstattet Ihnen die durch einen entsprechenden Schaden entgangenen Gewinne und übernimmt die fortlaufenden Kosten.

Gegenstand versichern

Sofern ein versicherter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.

 

Versicherungskosten

Jede Unterbrechung gefährdet die Erträge. Der Versicherer erstattet die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes.

Außerdem werden die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, z.B. für die Einrichtung eines Notbetriebes, übernommen.

Versicherung von Schäden

Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen des Betriebs durch z. B. Feuer, Abhandenkommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

 

Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert sind Unterbrechungsschäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Ferner sind u.a. nicht versichert: Unterbrechungsschäden aufgrund von Sachschäden an Bargeld und Datenträgern sowie aufgrund von Verlängerung der Betriebsunterbrechung durch außergewöhnliche Ereignisse oder aus Mangel an Kapital zur Beseitigung des Sachschadens.

Im Schadensfall

Im Schadenfall erstattet der Versicherer den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten.

Zusätzlich werden die sogenannten Schadenminderungskosten, z.B. für die Errichtung eines Notbetriebes, übernommen.

follow us on Facebook